VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Offerte: Alle unsere Angebote sind freiblei- bend.

2. Liefertermine: Die angegebenen Liefer- termine verstehen sich immer annähernd und für unverbindlich. Bei Nichteinhaltung eines genannten Termins ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann möglich, wenn eine gestellte, von uns bestätigte Nachfrist ebenfalls nicht eingehalten wird. Storno- gebühren sind 20% des Auftragswertes. Bei Sonderanfertigungen sind Stornierun- gen nicht möglich.

Die Lieferzeiten sind nach bestem Ermes- sen angegeben, sind aber nicht verbind- lich. Durch Lieferverzögerungen oder Lie- ferunmöglichkeit, die durch außerhalb unserer Einflussnahme liegende Ursachen bedingt sind, entsteht nicht das Recht, eine Bestellung zu stornieren, Entschädi- gung zu verlangen, oder den Kaufpreis zurückzubehalten.

Sie werden rechtzeitig vor Antritt der Lieferung von uns verständigt. Sollten Sie jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht anwe- send sein, so verständigen Sie uns sofort. Ansonsten wird Ihnen die 2. Zustellung samt Arbeitszeit voll verrechnet.

Der Platz wo das betreffende Möbelstück aufgestellt wird, muss unbedingt leer und frei sein, ebenso Zugänge und Aufgänge, sodass der Transport der neuen Möbel gewährleistet ist.

Arbeiten die nicht zur Montage gehören, werden extra in Rechnung gestellt.

3. Mängel müssen bei Übernahme am Liefer- schein schriftlich vermerkt werden und können spätere Reklamationen nicht mehr anerkannt werden. Sollten Mängel vorhan- den sein, sind Sie berechtigt 2% vom Rechnungsbetrag zurückzubehalten, bis diese Mängel behoben sind.

4. Zahlung: Fakturen sind zahlbar bei Erhalt der Ware. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Eventuelle Beanstandungen berechtigten nicht zur Zielüberschreitung.

5. Eigentumsvorbehalte: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf- preises sowie bis zur Zahlung aller vergan- genen Warenlieferungen unser Eigentum.

6. Preise: Jede vom Standardprogramm abweichende Ausführung bedingt einen Mehrpreis.

Zahlung: Fakturen sind zahlbar bei Erhalt der Ware. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Eventuelle Beanstandungen berechtigten nicht zur Zielüberschreitung.

Eigentumsvorbehalte: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf- preises sowie bis zur Zahlung aller vergan- genen Warenlieferungen unser Eigentum.

Preise: Jede vom Standardprogramm abweichende Ausführung bedingt einen Mehrpreis.

Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort zu verständigen, falls die unter Eigentums- vorbehalte gelieferten Gegenstände ge- pfändet werden sollten und eventuelle Ausscheidungskosten zu ersetzen.

Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Zahlungstermine oder bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt dem Käufer überlassenen Gegenstände sind wir berechtigt, dieselben sofort zurückzuver- langen und ohne vorherige Verständigung abzuholen, wobei uns die Geltendma- chung von Schadenersatz für Entwertung und Abnützung, Entschädigung für Transportspesen u.a., vorbehalten bleibt.

Bereits in Arbeit befindliche Möbelstücke und geschnittene Meterware sind von einem Umtausch ausdrücklich ausgenom- men.

Nebenabreden: Mündliche Vereinbarun- gen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Als allei- niger Gerichtsstand für alle sich ergeben- den Streitigkeiten gilt das für St. Veit zuständige Gericht.